Berufsprüfung
Die Berufsprüfung eignet sich für Mitarbeitende aus allen Stufen der öffentlichen Verwaltung oder einem verwaltungsnahen Betrieb, welche ihre Kompetenzen im vielfältigen Tätigkeitsbereich der Verwaltung vertiefen möchten. Der Abschluss ermöglicht eine hohe Arbeitsmarktfähigkeit und berufliche Mobilität.
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten den eidgenössischen Fachausweis «Fachfrau öffentliche Verwaltung / Fachmann öffentliche Verwaltung».
Berufsbild
Die Fachfrau/der Fachmann öffentliche Verwaltung ist in unterschiedlichen Funktionen der Gemeinde-, Kantons- und Bundesverwaltung oder in verwaltungsnahen Betrieben tätig. Zur Kernkompetenz gehören Beratungs-, Unterstützungs- und Vollzugsarbeiten für die Bevölkerung und die Exekutive sowie Sekretariatsarbeiten für die Legislative. Die Fachfrau/der Fachmann öffentliche Verwaltung steht den Behörden sowie der Bevölkerung als Ansprechpartner/in für Anliegen und Probleme zur Verfügung oder vermittelt sie an geeignete Stellen.
Prüfungsordnung und Wegleitung
Die vom Verein entwickelte Prüfungsordnung über die «Berufsprüfung für Fachfrau öffentliche Verwaltung / Fachmann öffentliche Verwaltung» wurde vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Oktober 2015 genehmigt. Im Hinblick auf das Prüfungsjahr 2024 ist eine Teilrevision der Prüfungsordnung im Gang. Die Teilrevision wurde vom SBFI im Oktober 2022 genehmigt und tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Die Prüfungsordnung informiert rechtlich verbindlich über die Organisation sowie die Ausschreibung, Anmeldung, Zulassung und Kosten der Prüfung.
Mit der Wegleitung zur Prüfungsordnung erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten präzisierende Informationen zur Prüfungsordnung sowie einen vertieften Einblick in die Module, die Vorbereitung und die administrativen Schritte im Zusammenhang mit der Durchführung der eidgenössischen Berufsprüfung.
Leitfaden für die Abschlussprüfung
Als praktisches Hilfsmittel für die Erstellung der Projektarbeit, die Vorbereitung und Durchführung der Präsentation sowie des Fachgesprächs steht den Kandidatinnen und Kandidaten der Leitfaden für die Abschlussprüfung zur Verfügung.