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Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung umfasst zwei modulübergreifende Prüfungsteile.

1. Prüfungsteil: Projektarbeit

Der erste Prüfungsteil besteht aus 2 zusammengehörigen, gleich gewichteten Positionen.

Schriftliche Projektarbeit

Die Kandidierenden verfassen eine eigenständige Projektarbeit zu einem für ihre Praxis relevanten Thema. Für die Erstellung der Projektarbeit ist die Vorlage «Projektarbeit» zu verwenden.

Während der Erarbeitung der Projektar­beit haben die Kandidierenden Anrecht auf zwei Besprechungen von max. je einer Stunde mit den zugeteilten Prüfungsexpertinnen und –experten (PEX). Über die Besprechungen erstellen die Kandidierenden ein Kurzprotokoll und verwenden dazu die Vor­lage «Kurzprotokoll» (Nr. 1 oder 2).

Präsentation und Fachfragen zur Projektarbeit

Die Präsentation dient dazu, den PEX die Kernaussagen (wichtige Erkenntnisse und Resultate) aus der Projektarbeit näher zu bringen. Die PEX stellen Verständnisfragen.

2. Prüfungsteil: Fachgespräch

Das Fachgespräch basiert auf der Synthese der in der Wegleitung beschriebenen Kompetenzen. Nebst der Überprüfung des theoretischen Wissens werden insbesondere auch die praktische Anwendung und Umsetzung der Kompetenzen in Form von Fallbeispielen aus der Berufspraxis geprüft. Damit wird der Bezug zum Arbeitsumfeld bzw. der Praxistransfer sichergestellt.

Die Nullserie dient den Kandidierenden zur Prüfungsvorbereitung. Die Beispiele helfen bei der Einschätzung von Inhalt und Schwierigkeitsgrad.

Der Leitfaden für die Abschlussprüfung führt die Bestimmungen zur Abschlussprüfung aus (Ziff. 3 Wegleitung) und dient den Kandidierenden als praktisches Hilfsmittel für die Erstellung der Projektarbeit, die Vorbereitung und Durchführung der Präsentation sowie des Fachgesprächs.