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Die Abschlussprüfung umfasst zwei modulübergreifende Prüfungsteile.
Der erste Prüfungsteil besteht aus 2 zusammengehörigen, gleich gewichteten Positionen.
Die Kandidierenden verfassen eine eigenständige Projektarbeit zu einem für ihre Praxis relevanten Thema. Für die Erstellung der Projektarbeit ist die Vorlage „Projektarbeit“ zu verwenden.
Die Präsentation dient dazu, den Prüfungsexperten und Prüfungsexpertinnen (PEX) wichtige Erkenntnisse und Resultate aus der Projektarbeit näher zu bringen. Die PEX stellen Verständnisfragen.
Das Fachgespräch basiert auf der Synthese der in der Wegleitung beschriebenen Kompetenzen. Nebst der Überprüfung des theoretischen Wissens werden insbesondere auch die praktische Anwendung und Umsetzung der Kompetenzen in Form von Fallbeispielen aus der Berufspraxis geprüft. Damit wird der Bezug zum Arbeitsumfeld bzw. der Praxistransfer sichergestellt.
Die Nullserie dient den Kandidierenden zur Prüfungsvorbereitung. Die Beispiele helfen bei der Einschätzung von Inhalt und Schwierigkeitsgrad.
Der Leitfaden für die Abschlussprüfung führt die Bestimmungen zur Abschlussprüfung aus (Ziff. 3 Wegleitung) und dient den Kandidierenden als praktisches Hilfsmittel für die Erstellung der Projektarbeit, die Vorbereitung und Durchführung der Präsentation sowie des Fachgesprächs.